Informationssicherheit und Datenschutz

Aufbau eines internen Verfahrensverzeichnisses

 

Wie gehen Sie mit den Daten Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner um? Auf welche Weise und mit welchen Anwendungen werden diese verarbeitet? Wer ist für die Handhabung von Informationen zuständig?

 

Mit unserer Erfahrung helfen wir Ihnen, diese Fragen zu beantworten und stellen Ihnen einen Datenschutzbeauftragten zur Seite, der für die gesetzeskonforme Implementierung eines internen Verfahrensverzeichnisses sorgt. Dieses kann als Grundlage für ein gesetzlich vorgeschriebenes externes Verfahrensverzeichnis nach Bundesdatenschutzgesetz eingesetzt werden.

 

Zur Erhebung der dazu erforderlichen Daten befragen wir die Anwender bzw. deren Vorgesetzte und stellen aus den Fragebögen eine Verfahrensübersicht zusammen. Danach analysieren wir, in wie weit die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und an welchen Stellen Verbesserungsbedarf besteht.